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"Inner Source: Der Lizenznehmer darf das Werk ausschließlich für Geschäftszwecke des DB Konzerns nutzen."
Was passiert, wenn eine Codebase als OSS veröffentlicht werden soll, die aber vorher unter DBISL stand? Dazu ebenfalls Absatz 5:
"„Copyleft“-Klausel: Der Lizenznehmer darf Vervielfältigungen des Originalwerks oder Bearbeitungen nur unter den Bedingungen dieser DBISL oder einer neueren Version dieser Lizenz innerhalb der DB verbreiten oder zugänglich machen. Der Lizenznehmer (der zum Lizenzgeber wird) darf für das Werk oder die Bearbeitung keine zusätzlichen Bedingungen anbieten oder vorschreiben, die die Bedingungen dieser Lizenz verändern oder einschränken."
Wäre es da nicht sinnvoll, die Copyleft-Einschränkung für zu veröffentlichende Codebases auszuhebeln?
Grüße!
Alex
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ich kann nur im Sinne meiner damaligen Arbeit antworten, @cornelius kann das evtl. aus der heutigen Sicht beleuchten:
Im Falle einer Veröffentlichung als Open Source geht es um eine Lizenzänderung, so dass dann die DBISL gar nicht mehr gilt. Es gelten dann §16 und §17. Ob dann die OSS Lizenz wiederum Copyleft vorsieht oder nicht wird man im Einzelfall entscheiden, die DBISL trifft hierzu gar keine Aussagen.
Ich sehe das wie @schlomo. Die DBISL sieht keinen Pfad für das Open-Sourcen von Inner-Source-Projekten vor. Eine Open-Source-Veröffentlichung ist damit immer eine Neuveröffentlichung unter einer neuen Lizenz, die von den Urhebern beschlossen werden muss. Da stehen dann alle Möglichkeiten bei der Wahl der Lizenz offen und der Entscheidungsweg ist letztendlich der gleiche wie bei jeder anderen Art von Code, der als Open Source veröffentlicht werden soll.
@cornelius @schlomo ,
ihr schreibt in Absatz 5:
"Inner Source: Der Lizenznehmer darf das Werk ausschließlich für Geschäftszwecke des DB Konzerns nutzen."
Was passiert, wenn eine Codebase als OSS veröffentlicht werden soll, die aber vorher unter DBISL stand? Dazu ebenfalls Absatz 5:
"„Copyleft“-Klausel: Der Lizenznehmer darf Vervielfältigungen des Originalwerks oder Bearbeitungen nur unter den Bedingungen dieser DBISL oder einer neueren Version dieser Lizenz innerhalb der DB verbreiten oder zugänglich machen. Der Lizenznehmer (der zum Lizenzgeber wird) darf für das Werk oder die Bearbeitung keine zusätzlichen Bedingungen anbieten oder vorschreiben, die die Bedingungen dieser Lizenz verändern oder einschränken."
Wäre es da nicht sinnvoll, die Copyleft-Einschränkung für zu veröffentlichende Codebases auszuhebeln?
Grüße!
Alex
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